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Kosten

Die Kostenübernahme für psychotherapeutische Behandlungen variiert nach Art der Versicherung.

 

Hier finden Sie Informationen zu den Kostenregelungen für gesetzlich und privat Versicherte sowie für Selbstzahler*innen.

Gesetzliche Krankenversicherungen 

Für gesetzlich versicherte Patient*innen werden die Kosten einer Psychotherapie in der Regel von der Krankenkasse übernommen.

 

Nach einem Erstgespräch werden je nach Bedarf und Diagnose die weiteren Schritte besprochen. 

Private Krankenversicherungen

Privatversicherte Patient*innen haben die Möglichkeit die Kostenübernahme für eine Psychotherapie bei Ihrer Versicherung zu beantragen.

 

Die Erstattungsbedingungen und die Anzahl der bewilligten Sitzungen variieren je nach Versicherungsvertrag. Vor Beginn der Therapie empfehlen wir, sich bei Ihrer privaten Krankenkasse nach den genauen Konditionen zu erkundigen und die Erstattungsmöglichkeiten abzuklären. 

 

Bitte beachten  Sie, dass private Versicherungen unter Umständen nur einen Teil der Kosten übernehmen und die Differenz wäre in diesem Fall von Ihnen selbst zu tragen. 

Selbstzahler*innen

Natürlich können Sie die Kosten für die Psychotherapie auch selbst tragen, wenn Sie dies bevorzugen oder wenn eine Kostenübernahme durch die Versicherung nicht möglich ist. 

 

Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP), die pro Sitzung abgerechnet werden.


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