Einzeltherapie für gesetzlich Versicherte
Ambulante Psychotherapie mit Kassenzulassung
Als gesetzlich versicherte Person haben Sie Anspruch auf eine ambulante Einzeltherapie, deren Kosten vollständig von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Wir sind mit unseren Kassensitzen in Köln und Leverkusen zur Behandlung gesetzlich Versicherter zugelassen.
So läuft die Behandlung ab
Psychotherapeutische Sprechstunde: Erstkontakt zur Abklärung Ihres Anliegens und der Behandlungsdringlichkeit (gesetzlich vorgeschrieben vor Beginn einer Therapie).
Probatorische Sitzungen: 2–4 (bei Bedarf bis zu 6) probatorische Sitzungen, in denen wir gemeinsam prüfen, ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und die Indikation für eine Richtlinientherapie gegeben sind.
Antrag auf Kostenübernahme: Wir stellen den Antrag bei Ihrer Krankenkasse (Kurzzeittherapie ist meist ohne Gutachterverfahren möglich).
Therapie: Je nach Verfahren und Bewilligung im Kontingent von Kurzzeit- (bis 24 Std.) oder Langzeittherapie (bis 60 Std., in Ausnahmen mehr).
Für wen ist Einzeltherapie geeignet?
Depressive Erkrankungen
Angst- und Panikstörungen
Zwangsstörungen
Belastungs- und Anpassungsstörungen
ADHS im Erwachsenenalter
Weitere Indikationen nach den Psychotherapie-Richtlinien
Warum Praxis Cortez
Kassenzulassung an unseren Standorten – keine Vorleistung, keine Erstattungsanträge nötig
Verhaltenstherapeutischer Ansatz mit wissenschaftlich fundierten Methoden
Strukturierte Diagnostik, z. B. für ADHS im Erwachsenenalter
Drei Standorte in Köln (Hansaring, Müllheim) und Leverkusen (Manfort)
Häufige Fragen
Wie lange dauert es bis zum ersten Termin? Nach der Anmeldung über unseren digitalen Anmeldungsdienst werden wir sie in unserem system aufgenommen haben. Bei freien Kapazitäten werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Brauche ich eine Überweisung? Nein, für die psychotherapeutische Sprechstunde und probatorische Sitzungen benötigen Sie keine Überweisung – nur Ihre Versichertenkarte.
Was kostet mich die Behandlung? Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Krankenkasse die vollen Kosten der bewilligten Sitzungen, es entstehen keine Zuzahlungen.
Wie oft finden die Sitzungen statt? In der Regel wöchentlich, mit zunehmender Stabilisierung ggf. in größeren Abständen.
Sie möchten einen Termin für die Sprechstunde vereinbaren? Kontaktieren Sie uns über unserer online Anmeldungssystem– wir melden uns zeitnah zurück.