Beihilfe und private Therapie in Leverkusen & Köln | Praxis Cortez


Als Beamter, Beamtin oder Pensionär:in mit Beihilfeanspruch haben Sie Anspruch auf eine ambulante Psychotherapie – die Kosten werden in der Regel anteilig über die Beihilfe und die private Zusatzversicherung (bzw. den Restkostenanteil) übernommen. In unserer Praxis begleiten wir Sie durch den gesamten Ablauf, von der Antragstellung bis zur Abrechnung.

 

Wer ist beihilfeberechtigt?

  • Beamt:innen des Bundes, der Länder und Kommunen

  • Richter:innen und Staatsanwält:innen

  • Soldat:innen (nach den jeweiligen Regelungen)

  • Pensionär:innen und deren berücksichtigungsfähige Angehörige

 

 

So läuft die Kostenerstattung ab

  1. Erstgespräch (Probatorik): Wir klären gemeinsam Ihr Anliegen und prüfen die Indikation für eine Psychotherapie.

  2. Antragstellung: Wir unterstützen Sie beim Ausfüllen des Kostenübernahmeantrags, den Sie bei Ihrer Beihilfestelle und ggf. Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen.

  3. Bewilligung: Nach Genehmigung durch Beihilfestelle und PKV kann die Behandlung beginnen.

  4. Abrechnung: Die Behandlung wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet. Sie erhalten eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Beihilfestelle und Versicherung einreichen.

 

 

Warum sich Privatpatient:innen und Beihilfeberechtigte für uns entscheiden

  • Kurze Wartezeiten für Erstgespräche und Therapieplätze

  • Moderne, strukturierte Diagnostik, z. B. bei ADHS im Erwachsenenalter

  • Persönliche Begleitung bei allen administrativen Schritten rund um Anträge und Abrechnung

  • Drei Standorte in Köln (Hansaring, Müllheim) und Leverkusen (Manfort) – gut erreichbar

 

 

Häufige Fragen

Muss ich die Behandlung vor Beginn genehmigen lassen?
Ja, in der Regel ist ein Kostenübernahmeantrag vor Beginn der eigentlichen Therapie notwendig. Die probatorischen Sitzungen können meist auch ohne vorherige Genehmigung stattfinden – wir beraten Sie dazu individuell.

 

Was übernimmt die Beihilfe, was die private Zusatzversicherung?
Das hängt vom individuellen Beihilfesatz (meist 50–80 %) und dem jeweiligen Versicherungstarif ab. Den Restanteil übernimmt üblicherweise die private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung.

 

Wie viele Sitzungen werden erstattet?
Das richtet sich nach dem Therapieverfahren und der Bewilligung durch Beihilfestelle/Versicherung – üblich sind Kontingente ähnlich der GKV-Richtlinien.

 


Sie haben Fragen zu Ihrem individuellen Beihilfeanspruch oder möchten einen Termin vereinbaren? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne.

 

selbstzahler und Privatpatienten